Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.06.2015 - II-12 WF 60/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23596
OLG Köln, 19.06.2015 - II-12 WF 60/15 (https://dejure.org/2015,23596)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.06.2015 - II-12 WF 60/15 (https://dejure.org/2015,23596)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - II-12 WF 60/15 (https://dejure.org/2015,23596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,23596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 44; RVG § 32 Abs. 2; RVG § 59 Abs. 1 S. 1
    Höhe der Anwaltsgebühren bei Abschluss eines Vergleichs auch über die Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Brühl - 32 F 397/14
  • OLG Köln, 19.06.2015 - II-12 WF 60/15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - 10 WF 39/04

    Bemessung der Anwaltsgebühren für Verfahren auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2015 - 12 WF 60/15
    In der Sache hat die Beschwerde Erfolg, weil bei einer vergleichsweisen Miterledigung der Hauptsache innerhalb des Verfahrens über eine einstweilige Anordnung die Werte von Eil- und Hauptverfahren zu addieren sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.3.2011, 5 WF 264/10, zitiert nach juris, Rn. 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.3.2005, 10 WF 39/04, zitiert nach juris, Rn. 5-11, Hartmann, Kostengesetze, 43. Auflage 2013, Anh. I zu § 48 GKG (§ 3 ZPO) Rn. 128).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2011 - 5 WF 264/10
    Auszug aus OLG Köln, 19.06.2015 - 12 WF 60/15
    In der Sache hat die Beschwerde Erfolg, weil bei einer vergleichsweisen Miterledigung der Hauptsache innerhalb des Verfahrens über eine einstweilige Anordnung die Werte von Eil- und Hauptverfahren zu addieren sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.3.2011, 5 WF 264/10, zitiert nach juris, Rn. 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.3.2005, 10 WF 39/04, zitiert nach juris, Rn. 5-11, Hartmann, Kostengesetze, 43. Auflage 2013, Anh. I zu § 48 GKG (§ 3 ZPO) Rn. 128).
  • OLG Brandenburg, 04.05.2021 - 6 W 26/21

    Streitwert einer Klage auf Gewährung eines Zutrittsrechts zu Bootsliegeplätzen

    Soweit in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, im Falle eines Vergleichs im Hauptsacheverfahren, in dem ein anhängiges Eilverfahren mitverglichen wird, und ebenso im Falle eines Vergleichs im Eilverfahren, in dem die bereits anhängige Hauptsache mitverglichen wird, seien die Streitwerte von Eilverfahren und Hauptsacheverfahren zusammenzurechnen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 22.03.2016 - 7 WF 217/16; OLG Köln, Beschluss v. 19.06.2015 -12 WF 60/15; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.03.2011- 5 WF 264/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss v. 25.09.2008 - 6 WF 289/08; OLG Frankfurt, Beschluss v. 26.02.1981 - 6 W 147/80), ist ein solcher Sachverhalt hier nicht gegeben, da die Hauptsache nicht anhängig war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht